Wohnbauförderprogramm für barrierefreies Bauen in Bayern

Die Förderung des Bundeslandes Bayern sieht einen Zuschuss bis zu 10000 € für barrierefreies Bauen vor. Es handelt sich bei dem Förderprogramm um einen einmaligen, einkommensabhängigen Zuschuss für das barrierefreie Bauen. Der Zuschuss wird als leistungsloses und tilgungsfreies Darlehen für Umbauten an Wohnungen und Häusern gewährt. Jeweils zu Beginn des neuen Jahres ist das Wohnbauförderprogramm mit einem gefüllten Fördertopf ausgestattet.

In diesem Beitrag beschreiben wir die Fördervoraussetzungen und Einkommensgrenzen im Überblick. 

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Voraussetzungen für den Zuschuss

Klappstützgriffe am WC
Klappstützgriffe am WC, rechts Platz für Rollstuhl

Bis zu 10000 € der Kosten für einen barrierefreien Umbau können übernommen werden, sollte nicht soviel Geld benötigt werden, so kann der Restbetrag später erneut beantragt werden.

Voraussetzungen für die Antragstellung sind die Unterschreitung einer Einkommensgrenze, der Schwerbehindertenausweis und die Einhaltung der Normen zum barrierefreien Bauen.  Zur Ermittlung der Einkommensgrenze spielt es neben der Schwerbehinderteneigenschaft auch eine Rolle, ob und wieviele Kinder im Haushalt wohnen. Das Einkommen aller Haushaltsangehörigen im Zeitraum der letzten 12 Monate ist zu belegen. Auf dieser Seite des Ministeriums des Inneren steht u.a. näheres zu den Einkommensgrenzen (siehe das Merkblatt Mietwohnraum).

Einkommensgrenzen und Berechnung mit dem Bayern Labo Förderlotsen

Per Internetrecherche bin ich auf den Förderlotsen der Bayern Labo gestossen. Dieser Online-Rechner hilft bei der Ermittlung, ob man beim Wohnbauförderprogramm und dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm förderfähig ist. Der hier erläuterte Zuschuss ist Teil des Wohnbauförderprogramms und daher sind die Einkommensgrenzen gleich. Ihr könnt also mit dem Förderlotsen checken, ob ihr die Förderung für barrierefreies Bauen bekommen könnt. Hier geht es zu dem Online-Rechner der Bayern Labo:

Zum Förderlotsen der Bayern Labo

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Wo wird der Antrag gestellt?

barrierefreie_türklinke
Türklinke für Rollstuhlfahrer

Zuständig sind für Eigenwohnraum die Stadtverwaltungen bzw. die Landratsämter, für Mietwohnungen die Regierungen beziehungsweise die Landeshauptstadt München oder die Städte Augsburg und Nürnberg. Es empfiehlt sich dort zur Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.

Vor Bewilligung des Antrags darf nicht mit dem Bau begonnen werden. Vor der Auszahlung wird der Umbau von einem Sachbearbeiter vor Ort persönlich auf die normgerechte Ausführung geprüft.


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Sonderfall Neubau: Bayerisches Wohnungsbauprogramm

Falls es um einen Neubau geht, bietet das Bayerische Wohnungsbauprogramm derzeit folgende Zuschussmöglichkeiten:

  • Bei einem Neubau kann mit Hilfe des Bayerischen Wohnungsbauprogramms pro Kind 5000 € Zuschuss gewährt werden.
  • Im Falle des Kaufs einer bestehenden Immobilie, eines Ersatzneubaus oder eines Neubaus auf einer Konversions- oder innerörtlichen Brachfläche ist ein Zuschuss bis zu 30000€ möglich. Quelle: BayernLabo

Siehe dazu auch das Merkblatt Eigenwohnraum des Ministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.

Bildquelle Bayernraute: http://www.stmi.bayern.de/suv/bayern/symbole/index.php

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.