Wie muss ein behindertengerechtes Bad aussehen?

Vor einiger Zeit haben wir die möglichen Zuschüsse für ein barrierefreies Bad beschrieben. Doch wie gross muß ein behindertengerechtes Bad sein? In diesem Teil gehen wir etwas näher auf das Thema DIN-Normen im Badezimmer und Zuschüsse ein.

Maße für ein barrierefreies Bad nach DIN 18040-2

 barrierefrei  rollstuhlgerecht
Bewegungsflächen 120 x 120 cm vor WC, Waschtisch, Badewanne 150 x 150 cm vor WC, Waschtisch, Badewanne
Dusche 120 x 120 cm, kann als Bewegungsfläche mit genutzt werden 150 x 150 cm, kann als Bewegungsfläche mit genutzt werden
WC, Toilette
20 cm zur Wand oder zu anderen Sanitärobjekten 90 cm Bewegungsfläche auf einer Seite
30 cm Abstand auf der anderen Seite
Sitzhöhe: 46–48 cm
 Waschbecken Beinfreiraum unter dem Waschtisch Beinfreiraum: 90 cm breit, 55 cm tief
Unterfahrbarkeit: 67 cm
Einbauhöhe: max. 80 cm
Kniefreiraum in Tiefe: 30 cm
Badezimmertüre 80 cm lichte Durchgangsbreite 205 cm lichte Durchgangshöhe 90 cm lichte Durchgangsbreite 205 cm lichte Durchgangshöhe
barrierefreies WC mit Klappstützgriffen
barrierefreies WC mit Klappstützgriffen

Die für ein barrierefreies Bad in den Normen DIN 18025-1 (Wohnungen für Rollstuhlbenutzer), DIN 18025-2 (Barrierefreie Wohnungen) und DIN 18040-2 festgehaltenen Empfehlungen, wie z.B. Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer und die seitlichen Mindestabstände der Toilette sind sinnvoll und wohldurchdacht. Aber nicht jedes Badezimmer bietet die nötigen räumlichen Anforderungen.

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ebenerdige Dusche mit 120 cm x 120 cm
ebenerdige Dusche, barrierefrei mit 120 cm x 120 cm

Schwierig umzusetzten sind oft die Bewegungsflächen von 120×120 cm (150cm x 150 cm für Rollstuhlnutzung), die vor Waschbecken, Toilette und im Duschplatz einzuplanen sind. Dabei kann der Duschplatz selbst mit als Bewegungsfläche eingeplant werden, wenn die Türen wegklappbar sind.

 

 

 

unterfahrbares Waschbecken mit Maßen
unterfahrbares Waschbecken mit Beinfreiheit für Rollstuhlfahrer

Auch das unterfahrbare Waschbecken soll Platz für Rollstühle bieten. Die Höhe der Oberkante ist daher bei 80 cm angesiedelt und die Kniefreiheit soll in einer Höhe von mindestens 67 cm noch 30 cm betragen. In einer Höhe von 35 cm sollen noch 55 cm Beinfreiheit bleiben.

 

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Normgerechtes Bauen verpflichtend?

Wer beim barrierefreien Umbauen auf die KfW-Bank oder die Landesförderprogramme angewiesen ist, für den ist die Einhaltung der DIN-Normen DIN 18025-1 und DIN 18025-2 im gesamten Bad Pflicht. In Bayern wird das fertige barrierefreie Bad vor der Auszahlung des Zuschusses aus der Wohnbauförderung sogar von Mitarbeitern der Städte und Landratsämter persönlich abgenommen. Falls dann Details wie die erforderliche Türbreite (mindestens 90 cm) oder die Öffnungsrichtung der Türe (nach außen) nicht stimmen, wird der Zuschuss für das gesamte Badezimmer verweigert.

Die Skizze zeigt ein barrierefreies Bad
Skizze barrierefreies Bad

Mit den Normen kennen sich Sanitärfirmen und Architekten aus. Gegen ein geringes Honorar zeichnet ein Architekt übrigens sehr schnell einen Plan von Hand, den die Zuschussgeber akzeptieren.

Handwerker für den barrierefreien Badumbau finden

Gute Handwerker für den barrierefreien Badumbau zu finden ist nicht immer einfach. Wir haben deswegen ein Banner zum Anfrageformular von pflege.de integriert, mit dem Ihr viel Zeit bei der Handwerkersuche sparen könnt. Nach ausfüllen des Formulars wird dich pflege.de kontaktieren und bis zu drei Firmen für einen unverbindlichen Kostenvoranschlag nennen: Barrierefrei Baden und Duschen – Handwerker für Ihren optimalen Umbau finden
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Näheres zu den hier genannten Förderungen findet ihr im ersten Teil diesem Beitrag:

Barrierefreies Bad Teil 1: Förderungen und Zuschüsse

 

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.